Grundstücksentwässerung
Die private Anschlussleitung für Regen- und Schmutzwasser beginnt nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Salzgitter direkt am Hauptkanal, der in der Regel im öffentlichen Bereich liegt.
Zum Aufgabenfeld der Grundstücksentwässerung gehört auch die Betreuung der abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen.
Die ASG führt die technische Prüfung von Anträgen auf Entwässerungs- Genehmigungen durch. Die Genehmigung wird von der Stadt Salzgitter erteilt. Die bauliche Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt wiederum durch die ASG.
Für Privatkunden
Für den ordnungsgemäßen Zustand der privaten Entwässerungsanlagen ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Diese ist stets in einem einwandfreien und betriebsfähigen Zustand zu erhalten. Durch regelmäßige fachgerechte Überprüfungen der eigenen Grundstücksentwässerungsanlage kann der Eigentümer Beeinträchtigungen z.B. aufgrund von Ablagerungen vermeiden.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass sich jeder Anschlussnehmer selbst gegen Rückstau des Abwassers aus den öffentlichen Anlagen zu schützen hat.
Die Fachkräfte der ASG stehen den Bürgern für einen Beratung gerne zur Verfügung.
Für Gewerbekunden
Die ASG führt ein Kataster aller gewerblichen Einleiter, das sogenannte Abwasserkataster.
Die Qualität des Abwassers aus Gewerbe, Industrie und vergleichbaren Einrichtungen entspricht in der Regel nicht den Anforderungen, die nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Salzgitter zu erfüllen sind. In diesen Fällen ist vor der Einleitung in die öffentliche Kanalisation eine Vorbehandlung des Abwassers notwendig. Dies wird z.B. durch den Einbau von Fettabscheider- oder Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen ermöglicht.
Der Betreiber solcher Anlagen ist für die Errichtung, den Betrieb, der Wartung und der ordnungsgemäßen Entsorgung der anfallenden Stoffe verantwortlich. Die Maßnahmen der Eigenkontrolle sind in einem Betriebstagebuch zu dokumentieren.
Zur Qualitätssicherung werden regelmäßig Prüfungen und Analysen des Abwassers im Kanalnetz durchgeführt und im Abwasserkataster dokumentiert.